Was geschieht mit den Ansprüchen bei einem Firmenwechsel?

Ansprüche, die durch Entgeltumwandlung entstehen verfallen nicht. Sie sind vom ersten Tag an unverfallbar. Arbeitgeberfinanzierte Ansprüche erlangen Unverfallbarkeit bei einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren und ab dem 30. Lebensjahr.



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