Letztendlich entscheidet der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges.
Bietet er eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds an, dann erfolgt dort
eine mögliche Entgeltumwandlung. Bietet er diese beiden Möglichkeiten
nicht an, so muss er dem Arbeitnehmer wenigstens eine Direktversicherung anbieten.
Grundsätzlich entscheidet der Arbeitnehmer ob er eine
betriebliche Altersversorgung im Zuge der Entgeltumwandlung durchführen
will und der Arbeitgeber entscheidet wie, d.h. welcher Durchführungsweg
gewählt wird. Bei der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung
entscheidet der Arbeitgeber allein, ob er eine betriebliche Altersversorgung
anbietet und mit Hilfe welchen Durchführungsweg er dies umsetzt.
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