Wer entscheidet über den Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung?

Letztendlich entscheidet der Arbeitgeber über die Wahl des Durchführungsweges. Bietet er eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds an, dann erfolgt dort eine mögliche Entgeltumwandlung. Bietet er diese beiden Möglichkeiten nicht an, so muss er dem Arbeitnehmer wenigstens eine Direktversicherung anbieten.

Grundsätzlich entscheidet der Arbeitnehmer ob er eine betriebliche Altersversorgung im Zuge der Entgeltumwandlung durchführen will und der Arbeitgeber entscheidet wie, d.h. welcher Durchführungsweg gewählt wird. Bei der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung entscheidet der Arbeitgeber allein, ob er eine betriebliche Altersversorgung anbietet und mit Hilfe welchen Durchführungsweg er dies umsetzt.



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