Gibt es einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung?

Ja. Mit Änderung des AVmG im Jahr 2002 besteht für alle Arbeitnehmer gemäß §1a BetrAVG der Rechtsanspruch Entgeltbestandteile zugunsten einer betrieblichen Versorgungszusage umzuwandeln. Die Höhe des gesetzlichen Anspruchs ist auf 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (West) beschränkt. Derzeit ergibt sich somit ein Rechtsanspruch auf max. 2.448 €.



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