Ist bei Zahlungsschwierigkeiten eine Beitragsfreistelllung möglich?

Bei Zahlungsschwierigkeiten sollte eine Kündigung immer der letzte Ausweg sein, da mit einer Kündigung ein finanzieller Verlust verbunden ist. Zunächst kann mit einer Beitragsfreistellung versucht werden, eine Zeit der finanziellen Verschlechterung (z.B. Arbeitslosigkeit oder Krankheit) zu überbrücken. Der Versicherungsnehmer muss dann keine Beiträge mehr zahlen, die Versicherung wird auf dem zum Zeitpunkt der Beitragsstellung erreichten Niveau eingefroren. Dadurch fällt die spätere Rente natürlich geringer aus.

Eine Beitragsfreistellung ist in manchen Tarifen allerdings nur möglich, wenn bereits ein bestimmter Mindestrückkaufswert erreicht wurde.



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