Können die Beiträge zur Altersversorgung von der Steuer absetzen werden?

Innerhalb eines bestimmten Rahmens können alle Steuerzahler Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Zu den steuerlich geförderten Vorsorgeaufwendungen gehören die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu den berufsständigen Versorgungseinrichtungen und zur Rürup-Rente (Basis-Rente). Im Jahr 2005 sind 60 % der getätigten Aufwendungen (bis zu einem Höchstbetrag von 12.000 € für Alleinstehende und 24.000 € bei Ehepaaren) als abziehbare Aufwendungen zu berücksichtigen. Bis zum Jahr 2025 erhöht sich der abzugsfähige Anteil um jährlich 2 Prozentpunkte auf 100%. Dann liegt die Höchstgrenze bei 20.000 € für Alleinstehende und 24.000 € für Ehepaare.



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