Innerhalb eines bestimmten Rahmens können alle Steuerzahler Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Zu den steuerlich geförderten Vorsorgeaufwendungen gehören die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu den berufsständigen Versorgungseinrichtungen und zur Rürup-Rente (Basis-Rente). Im Jahr 2005 sind 60 % der getätigten Aufwendungen (bis zu einem Höchstbetrag von 12.000 € für Alleinstehende und 24.000 € bei Ehepaaren) als abziehbare Aufwendungen zu berücksichtigen. Bis zum Jahr 2025 erhöht sich der abzugsfähige Anteil um jährlich 2 Prozentpunkte auf 100%. Dann liegt die Höchstgrenze bei 20.000 € für Alleinstehende und 24.000 € für Ehepaare.
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