Bei einer Rente mit Kapitalwahlrecht erfolgt die Auszahlung steuerfrei, wenn der Vertrag vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde. Einmalauszahlungen von Verträgen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, sind voll steuerpflichtig. Allerdings unterliegen die Kapitalerträge nur zur Hälfte der Besteuerung, wenn die Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr erfolgt und die Vertragslaufzeit mind. 12 Jahre beträgt. Bei einer lebenslangen Rente ist der Ertragsanteil zu versteuern.
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