Tilgungsaussetzung - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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Tilgungsaussetzung

Der Einsatz einer Versorgungszusage zur Sicherung eines Darlehens des Versorgungsberechtigten, gleichgültig ob mit Tilgungsaussetzung verbunden oder nicht, ist nicht zulässig. Bei allen betrieblichen Versorgungen ist die Verfügbarkeit der Mittel für den Arbeitnehmer eingeschränkt, insbesondere bestehen Mindestaltersgrenzen für die Verfügbarkeit von Altersleistungen. Siehe hierzu insbesondere Direktversicherung - Alters- und Dauerbegrenzungen sowie Direktversicherung - Kündigungsausschlussklausel. Eine Verwendung der Zusagen im Zusammenhang mit Darlehen wird von den Steuerbehörden regelmäßig als eine unzulässige, weil vorzeitige, Verfügung über die Mittel angesehen.


Dies gilt auch für eine Gehaltsumwandlung, obwohl hier die Aufwendungen vom Versorgungsberechtigten getragen werden.



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