Stufenplan - Sicht des Arbeitnehmers - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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Stufenplan - Sicht des Arbeitnehmers

Der Stufenplan, wenn er vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde, hatte wesentliche Vorteile der Direktversicherung:

Es gelten die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften für die zugesagten Versorgungsstufen; für die Sicherheit dieser Versorgungsleistungen tritt die gesetzliche Insolvenzsicherung ein.



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