rückgedeckte U-Kasse - Insolvenzsicherung
Eine rückgedeckte Unterstützungskasse ist zur gesetzlichen Insolvenzsicherung verpflichtet, obwohl die kongruente Rückdeckung der Zusage durch die Rückdeckungsversicherung als ausreichende Sicherheit im Falle der Insolvenz des Trägerunternehmens dienen könnte. Dies gilt selbst dann, wenn eine Verpfändung einer Rückdeckungsversicherung vorliegt (also auch bei einer Gehaltsumwandlung über eine rückgedeckte Unterstützungskasse).
Zurück zur Lexikon Startseite