Pauschalbesteuerung - Musterrahmenvertrag zur Durchschnittsbildung
Ein gemeinsamer Direktversicherungsrahmenvertrag im Sinne des § 40b (2) Satz 2 EStG zwischen einem Arbeitgeber und der Versicherung ermöglicht eine erweiterte Pauschalbesteuerung im Rahmen einer Durchschnittsbildung. Gilt nur noch für Altverträge, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden und für die bis zum 30.06.2005 eine Beibeihaltung der Förderung nach §40b EStG beantragt wurde.
Bei der Durchschnittsbildung dürfen nur Versicherungen mit einem Jahresaufwand je Arbeitnehmer von höchstens 2.148 € berücksichtigt werden, und der jährliche Durchschnittsbetrag je Arbeitnehmer darf 1.752 € nicht übersteigen.
siehe
Direktversicherung - Besteuerung beim Arbeitnehmer - Beiträge
Pauschalbesteuerung
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