Mindesttodesfallschutz bei Lebensversicherungen - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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Mindesttodesfallschutz bei Lebensversicherungen

Für den Sonderausgabenabzug privater Versicherungen, und

  • die Freiheit von der Kapitalertragsteuer in der Lebensversicherung,(Gilt nicht für Verträge, die ab dem 01.01.2005 geschlossen werden.)
  • die Pauschalbesteuerung von Beiträgen zu einer Direktversicherung, (Die Pauschalversteuerung gemäß ß40b EStG steht ab 01.01.2005 für Neuzusagen nicht mehr zur Verfügung.).

ist bei kapitalbildenden Lebensversicherungen, deren Todesfallschutz kleiner ist als die vereinbarte Erlebensfalleistung, während der gesamten Laufzeit des Versicherungsvertrages ein Todesfallschutz von mindestens 60% der insgesamt zu zahlenden Beiträge, ohne Beitragsteile für Berufsunfähigkeits- und Pflegeschutz, einzuhalten (BMF 6.12.1996; R 88 EStR). Dies ist auch nach Vertragsänderungen sicherzustellen, auch bei Dynamikvereinbarungen.


Diese Regelung gilt für Neuabschlüsse ab 1.4.1996. Bei Direktversicherungen gilt sie ab 1.1.1997 (vor 1.1.1997 galt 50%, vor 1.4.1994 galt 10% als Mindestanfangsschutz).


Bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht ist kein Todesfallschutz, jedoch sind die Mindestfristen für die Ausübung eines Kapitalwahlrechtes zu beachten.



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