Leibrenten
Als Leibrenten bezeichnet man jede fortwährende Zahlungsverpflichtung, die ganz oder zum überwiegenden Teil davon abhängt, dass der Rentenempfänger lebt.
Im Gegensatz zu Leibrenten stehen Zeitrenten, die unabhängig vom Erleben eines Rentenempfängers für einen festen Zeitraum fällig sind.
Im Rahmen privater, betrieblicher oder gesetzlicher Altersversorgung spielen praktisch nur Leibrenten eine Rolle.
Leibrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus privaten oder betrieblichen Versicherungen (auch aus einer Direktversicherung) unterliegen steuerlich nur der Ertragsanteilbesteuerung (siehe auch vorgelagerte Besteuerung).
Leibrenten, denen eine innerbetriebliche Versorgungszusage oder die Zusage einer Unterstützungskasse zugrunde liegen (oft Betriebsrenten genannt), werden steuerlich wie Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit behandelt (siehe nachgelagerte Besteuerung).
Zurück zur Lexikon Startseite