Lebensversicherung - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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Lebensversicherung

Der Begriff der Lebensversicherung ist nicht abschließend oder umfassend definiert.


Für die Belange der privaten oder betrieblichen Altersversorgung und ihrer steuerlichen Anerkennung werden im allgemeinen recht präzise Anforderungen an die Verträge gestellt.


Dies gilt insbesondere bezüglich der Voraussetzungen für

  • den Sonderausgabenabzug privater Versicherungen,
  • die Freiheit von der Kapitalertragsteuer in der Lebensversicherung (Gilt nicht für Verträge, die ab dem 01.01.2005 geschlossen werden.),
  • die Pauschalbesteuerung von Beiträgen zu einer Direktversicherung. (Die Pauschalversteuerung gemäß ß40b EStG steht ab 01.01.2005 für Neuzusagen nicht mehr zur Verfügung),
  • die voll steuerwirksame Dotierbarkeit für eine rückgedeckte Unterstützungskasse.

Versicherungen im betrieblichen Bereich, insbesondere Rückdeckungsversicherungen für eine innerbetriebliche Versorgungszusage, unterliegen keinen steuerlichen Bedingungen, außer, dass es Versicherungen im aufsichtsrechtlichen Sinn sind. Dazu gehört nach allgemeinem Verständnis, dass bei Kapitalversicherungen ein Todesfallschutz vorhanden ist (anfänglicher Mindesttodesfallschutz 10% der Erlebensfalleistung), und dass bei Rentenversicherungen das Kapitalwahlrecht nicht zwingend vereinbart ist.



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