innerbetriebliche Versorgungszusage - Besteuerung beim Arbeitnehmer - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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innerbetriebliche Versorgungszusage - Besteuerung beim Arbeitnehmer

Während der Anwartschaftsphase hat eine innerbetriebliche Versorgungszusage keinerlei steuerliche Auswirkung auf den Versorgungsberechtigten. Ihm fließen keine zu versteuernden Beträge zu.


Erst wenn die Leistungen - Rentenbeträge oder Kapitalleistungen - ausgezahlt werden, sind sie als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern (voll nachgelagerte Besteuerung).



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