GmbH & Co KG - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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GmbH & Co KG

Bei einer GmbH & Co KG, die als Personengesellschaft betrachtet wird, wird eine betriebliche Altersversorgung zugunsten eines Geschäftsführers der GmbH mit steuerlicher Wirkung im allgemeinen nicht anerkannt, wenn er zugleich Gesellschafter der KG ist, selbst dann nicht, wenn er bei der KG nur geringfügig beteiligt ist und weitgehend Arbeitnehmerstatus hat. Nur wenn die GmbH eine von der KG unterscheidbare und wesentlich eigene gewerbliche Tätigkeit ausübt, kann eine Pensionszusage steuerlich anerkannt werden; dies sollte über das zuständige Finanzamt abgeklärt werden.



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