gesetzliche Rentenversicherung - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung bildet die Grundlage der Versorgung von Arbeitnehmern im Alter, bei Berufs-/ Erwerbsunfähigkeit und zur finanziellen Sicherstellung der Hinterbliebenen.


Sie wird im wesentlichen getragen von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und den Landesversicherungsanstalten für Arbeiter. Daneben gibt es kleinere Versicherungsträger wie die knappschaftlichen Versicherungen.


Finanziert wird die Rentenversicherung durch die Erhebung von Beiträgen auf das erzielte Arbeitseinkommen von abhängigen Beschäftigten bis zur Beitragsbemessungsgrenze (siehe gesetzliche Rentenversicherung - Beitragsbemessungsgrenze).


Der Beitragssatz entspricht in etwa dem laufenden Bedarf (Umlageverfahren). Eine Finanzierungsreserve (Kapitaldeckung) wird nicht gebildet.


Die gesetzlichen Rentenansprüche errechnen sich aus

  • den Durchschnittsbezügen des Arbeitslebens (jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze)
  • der Anzahl der berücksichtigbaren Versicherungszeiten (einschl. Ersatz- und Anrechnungszeiten)
  • der aktuellen Rentenbemessungsgrösse (welche aktuellen Durchschnittsverdiensten nahekommt).

Ein Arbeitnehmer kann ab dem 55. Lebensjahr die genaue Höhe der Rentenansprüche bei dem jeweiligen Rentenversicherungsträger (BfA, LVA usw.) erfragen.


Allein schon aus der Begrenzung der gesetzlichen Rente (Beitragserhebung und Leistungsformel) entsprechend der Bemessungsgrenzen ergeben sich bei Besserverdienenden erhebliche Versorgungslücken.


Aufgrund des Umlageverfahrens führen Arbeitsmarktentwicklung, Bevölkerungsentwicklung und zunehmende Langlebigkeit auch im Bereich unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze zu erheblichen Versorgungslücken. Seit 1990 sind bereits erhebliche Rentenkürzungen eingetreten: 1991 und 1992 und 1997 wurden die anrechnungsfähigen Ausbildungszeiten gekürzt, 1992 die Brutto- durch die Nettolohnbezogenheit ersetzt, 1999 zwei Rentenerhöhungen weitgehend ausgesetzt; weitere Kürzungen stehen an.


Die zunehmenden Lücken müssen durch private und betriebliche Versorgung gedeckt werden.



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