gesetzliche Rentenversicherung - Beitragsbemessung - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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gesetzliche Rentenversicherung - Beitragsbemessung

Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt 18,6 % (Stand 2024).
Er ist im allgemeinen hälftig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen; arbeitnehmerähnliche Selbständige und natürlich freiwillig pflichtversicherte Selbständige müssen den Gesamtbeitrag selbst tragen: dies wird durch den steuerlichen Vorwegabzug erleichtert.


Im Versorgungsfall besteht keine Beitragspflicht §229 SGB V.


Der Beitrag wird vom Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben.


Zahlenwerte (Stand 2024):


  • Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt monatlich 7.550 / 7.450 EUR (West/Ost).
  • Der Höchstbeitrag im Monat beträgt 1.404,30 EUR / 1.385,70 EUR(West/Ost).
  • Der Mindestbeitrag bezogen auf 538 EUR im Monat beträgt 100,07 EUR (West/Ost).


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