gesetzliche Krankenversicherung - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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gesetzliche Krankenversicherung

Alle Arbeitnehmer, deren Jahresbezüge nicht über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung - hierzu gehören auch die Ersatzkassen - pflichtversichert (siehe gesetzliche Krankenversicherung - Beitragsbemessung).


Bei Rentnern ist die die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner allerdings nur dann möglich, wenn sie in der zweiten Hälfte ihrer Lebensarbeitszeit zu mindestens 90% bereits pflichtversichert waren.


Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so kann der Arbeitnehmer sich in der Zukunft freiwillig weiterversichern oder privat versichern.



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