Finanzierung von Versorgungszusagen
Eine arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusage liegt dann vor, wenn die Aufwendungen vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden.
Bei der arbeitnehmerfinanzierten Versorgungszusage werden Teile des Barlohns des Arbeitnehmers in Versorgungslohn umgewandelt; siehe Gehaltsumwandlung.
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