Einkommensteuer - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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Einkommensteuer

Die Einkommenssteuer wird erhoben auf das steuerpflichtige Einkommen natürlicher Personen. Sie findet auch Anwendung auf das Einkommen einschließlich der nicht entnommenen Gewinne von Gesellschaftern einer Personengesellschaft. Für eine Kapitalgesellschaft gelten die Bestimmungen zur Körperschaftssteuer.


Das Einkommensteuerrecht wird hier nur insoweit skizziert, als betriebliche Altersversorgung betroffen ist. Dies betrifft insbesondere die Steuerpflicht während einer Anwartschaft (siehe hierzu insbesondere vorgelagerte Besteuerung) und die Steuerpflicht im Leistungsbezug (siehe nachgelagerte Besteuerung).


Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens sind Freibeträge anwendbar. Während der Anwartschaft siehe insbesondere Sonderausgabenabzug und Vorwegabzug. Zu den Freibeträgen im Leistungsbezug siehe nachgelagerte Besteuerung.


Die Einkommensteuer ist gekennzeichnet durch einen Grundfreibetrag und eine stark einkommensabhängige Steuerprogression.



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