Direktversicherung - Ausscheiden des Arbeitnehmers - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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Direktversicherung - Ausscheiden des Arbeitnehmers

Scheidet ein Arbeitnehmer aus, ohne unverfallbare Anwartschaften erworben zu haben, oder wird die Direktversicherung nicht zur Abgeltung unverfallbarer Ansprüche mitgegeben (siehe Direktversicherung - versicherungsvertraglichen Methode), so kann die Direktversicherung vom Arbeitgeber rückgekauft werden. Der Rückkaufswert ist zu versteuerndes Betriebseinkommen. Üblicherweise wird der Rückkaufswert mit den Folgebeiträgen zu anderen bestehenden Direktversicherungen verrechnet.


Eine beitragsfreie Weiterführung der Direktversicherung ist grundsätzlich möglich. Wird das Bezugsrecht nicht geändert, erwirbt der Begünstigte allerdings spätestens beim Eintritt eines Versicherungsfalles einen unwiderruflichen Anspruch.


Wird das Bezugsrecht zugunsten des Arbeitgebers geändert, so hört die Versicherung auf, Direktversicherung zu sein (siehe Direktversicherung - Besteuerung beim Arbeitgeber). Dann ist insbesondere der Wert der Versicherung zu aktivieren (siehe Aktivierung einer Versicherung).


In beiden Fällen entspricht der Verlust des Anspruchs des Arbeitnehmers einer Rückzahlung von Arbeitslohn an den Arbeitgeber: der Arbeitgeber kann sich die gezahlte Pauschalsteuer vom Finanzamt rückerstatten lassen (LStR 129(14f); siehe Rückerstattung von Pauschalsteuern). Wurde die Direktversicherung vorher vom Arbeitnehmer individuell versteuert, so kann dieser den "verlorenen Arbeitslohn" steuerlich geltend machen.


Wird die Versicherung zugunsten eines anderen (neuen) Arbeitnehmers verwendet, so hat dieser das übertragene Deckungskapital als Einkommen zu versteuern, soweit es zusammen mit den Beiträgen die Grenze zur Pauschalbesteuerung übersteigt (siehe Direktversicherung - Besteuerung beim Arbeitnehmer - Beiträge).


Eine Übertragung einer Direktversicherung auf einen anderen Arbeitnehmer kann auch im Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung problematisch sein.


Wurde die verfallbare Direktversicherung "als Geschenk" dem ausscheidenden Arbeitnehmer mitgegeben werden, so kann dieser sich den Rückkaufswert auszahlen lassen, ohne dass die Lohnsteuerpauschalierung rückgängig gemacht werden muss.



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