Direktversicherung - Aktivierungsfreiheit - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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Direktversicherung - Aktivierungsfreiheit

Eine Direktversicherung gehört nicht zum Betriebsvermögen (siehe Aktivierung einer Versicherung), soweit und solange der versicherte Arbeitnehmer und seine Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind.


Einzelheiten siehe Direktversicherung - Besteuerung beim Arbeitgeber.


Andere Umstände gelten für die Direktversicherung in der Form Stufenplan, falls der Arbeitnehmer nur für die garantierten Werte, nicht aber für die Überschussanteile bezugsberechtigt ist. Dann muss der Arbeitgeber den Wert der Überschussanteile aktivieren.



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