Betriebsvereinbarung - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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Betriebsvereinbarung

Eine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern, vertreten durch den Betriebsrat.


Eine betriebliche Altersversorgung kann auf der Rechtsgrundlage einer Betriebsvereinbarung eingerichtet werden. Deren Regelungen sind grundsätzlich für alle Arbeitnehmer verbindlich (leitende Angestellte nur bei besonderer Vereinbarung).


Eine gültige Betriebsvereinbarung zu einer betrieblichen Altersversorgung gilt auch für neu hinzukommende Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber besitzt jedoch die Möglichkeit, das Versorgungswerk für neu eintretende Arbeitnehmer gänzlich zu schließen und die Betriebsvereinbarung für den Neuzugang zu kündigen (vergl. Mitbestimmung). Anwartschaften und laufende Leistungen, die aus der bisherigen Versorgung entstanden sind, können jedoch in der Regel nicht aufgelöst werden (siehe Widerruf einer Versorgungszusage). Eine solche Betriebsvereinbarung hat demzufolge eine erhebliche Nachwirkung.



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