Betriebsrenten - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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Betriebsrenten

Mit Betriebsrenten bezeichnet man üblicherweise Renten (genauer Leibrenten, die von einem Erleben abhängen), denen eine innerbetriebliche Versorgungszusage oder die Zusage einer Unterstützungskasse zugrundeliegt.


Sie werden steuerlich im wesentlichen wie Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit behandelt (siehe nachgelagerte Besteuerung).


Anders als Betriebsrenten unterliegen Sozialversicherungsrenten (gesetzliche Rentenversicherung) und Renten aus privaten oder betrieblichen Rentenversicherungen, auch aus einer Direktversicherung, steuerlich nur der Ertragsanteilbesteuerung (siehe auch vorgelagerte Besteuerung).


Sozialversicherungsrechtlich werden beide Rentenarten bei der Beitragsbemessung der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung grundsätzlich mit herangezogen:


siehe

Sozialversicherung - Beitragspflicht bei Versorgungsleistungen).



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