betriebliche Altersversorgung - Begriffsbestimmung
Die betriebliche Altersversorgung umfasst Leistungen der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung (siehe Leistungsarten der betrieblichen Altersversorgung), die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses zusagt.
Im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) vom 18.12.1974 sind die Schutzbestimmungen geregelt, die für solche Versorgungseinrichtungen gelten. Außerdem gelten für solche Versorgungseinrichtungen wesentliche Steuervorteile, allerdings unter einer Vielzahl von Steuerbestimmungen (siehe Steuerfragen der betrieblichen Altersversorgung - Übersicht).
Der Kreis der Arbeitnehmer, die unter die Schutzbestimmungen des Gesetzes fallen und für die die Steuervorteile gelten, ist weit gefasst. Die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung ist freiwillig. Die Gestaltung unterliegt teilweise der Mitbestimmung durch die Arbeitnehmer.
siehe auch:
Durchführungswege der
betrieblichen Altersversorgung - Übersicht
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