Berufsunfähigkeit
Bei Invaliditätsleistungen in Versorgungszusagen ist auf den zugrundegelegten Invaliditätsbegriff zu achten; siehe Versorgungszusagen - Regelungsbedarf.
Bei Rückdeckungsversicherungen ist darauf zu achten, dass der Invaliditätsbegriff der Rückdeckungsversicherung mit demjenigen der Versorgungszusage möglichst weitgehend übereinstimmt (innerbetr. Versorg.zusage - Rückdeckungsversicherung, rückgedeckte U-Kasse - Rückdeckungsversicherung).
Der Begriff der Berufsunfähigkeit in der Sozialversicherung ist unter gesetzliche Rentenversicherung - BU- und EU-Renten beschrieben. Er stimmt i.a. nicht mit demjenigen privater Lebensversicherungen überein. Falls die Versorgungszusage diesen Begriff zugrundelegt, kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ein Invaliditätsanspruch nicht rückgedeckt ist.
Oftmals wird das Risiko der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit unterschätzt. Tatsache ist jedoch, daß jeder 5. Angestellte und jeder 4. Arbeiter berufsunfähig wird. Dabei sind als Hauptursache einer Berufsunfähigkeit nicht Erkrankungen des Bewegungsapparates, sondern sog. Zivilisationskrankheiten, also Erkrankungen, die jeden von uns treffen können, festzumachen. Mit einem Anteil von 27% stellen Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems die Hauptursache einer Berufsunfähigkeit dar.
Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung der Versicherer bietet einen individuell abgestimmten Versicherungsschutz z.B. mit
- Verzicht auf abstrakte Verweisung
- kostenlosem vorläufigen Versicherungsschutz
- BU-Indexdynamik zur Werterhaltung des BU-Schutzes
- monatsgenaue BU-Laufzeiten
- risikogerechte Beiträge durch Berufsgruppenbildung
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