Beleihung - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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Beleihung

Bei der Beleihung einer Versicherung nimmt der Versicherungsnehmer eine Vorauszahlung auf spätere Versicherungsleistungen. Er hat dafür bei der klassischen Lebensversicherung Zinsen in vereinbarter Höhe zu entrichten; die Versicherungsleistungen (Rückkaufswert, Todesfalleistung, Ablaufleistung) verringern sich um den Beleihungsbetrag. Bei der fondsgebundenen Versicherung erfolgt die Abrechnung sowohl bei der Beleihung als auch bei der späteren Anrechnung auf die Versicherungsleistungen über die Zahl der entnommenen Fondsanteile.


Siehe

Direktversicherung - Abtretung/Beleihung durch den Arbeitgeber
Direktversicherung - Abtretung/Beleihung durch den Arbeitnehmer
innerbetriebliche Versorgungszusage - Abtretung/Beleihung einer Rückdeckungsversicherung
rückgedeckte U-Kasse - Abtret./Beleih.-verbot für Rückdeck.-versich.



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