AS-Fonds (Altersvorsorge-Sondervermögen) - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
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AS-Fonds (Altersvorsorge-Sondervermögen)

Im 3. Finanzmarkt-Förderungsgesetz 1998 ist eine besondere Klasse von Investment-Fonds beschrieben und als Altersvorsorge-Sondervermögen bezeichnet. Sie zeichnen sich durch bestimmte Mindestanteile an Aktien und Immobilien aus, und müssen eine über mehrere Jahre gestreckte Auszahlungsoption vorsehen.


Diese Fonds haben keine Versicherungskomponente, decken also weder ein Todes- noch Invaliditätsrisiko und sind auch nicht für die Rückdeckung lebenslanger Renten geeignet. Sie sind reine, zeitlich festgelegte Kapitalanlagen.


Diese Fonds sollten ursprünglich als Pensionsfonds bezeichnet werden; diese Bezeichnung wurde aber als irreführend - Pensionen sind lebenslange Renten - vom Gesetzgeber nicht akzeptiert.


Derzeit (Stand 2000) qualifizieren diese Fonds für keine steuerrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Vorteile. Sie sind als Instrumente der betrieblichen Altersversorgung nicht geeignet, können insbesondere Direktversicherung und rückgedeckte Unterstützungskasse nicht ersetzen. Nur für die Rückdeckung des Sparvorgangs für eine innerbetriebliche Versorgungszusage können sie - wie jede Kapitalanlage - genützt werden.



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