Altersleistungen - Lexikon Betriebliche Altersvorsorge
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Betriebliche Altersvorsorge > Lexikon > Altersleistungen
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Altersleistungen

Als Leistungen zum Ende des Arbeitslebens können Kapitalleistungen oder Rentenleistungen, letztere zeitlich begrenzt oder lebenslang, vereinbart werden.


Der Beginn und die Fälligkeit von Regel-Altersleistungen ist festzulegen. Falls Leistungskürzungen bei vorzeitigen Altersleistungen greifen sollen, sind sie ausdrücklich zu vereinbaren. Entsprechend können Leistungserhöhungen bei späterem Bezug vorgesehen werden.


Sofern bei Rentenleistungen dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer das Recht auf Kapitalisierung zustehen soll, bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung.


Die steuerliche oder sozialrechtliche Behandlung der verschiedenen Altersleistungen ist stets mit Sorgfalt zu klären. Es empfiehlt sich, den Arbeitgeber stets schriftlich über eventuelle Steuerpflichten oder Sozialversicherungspflichten im Leistungsbezug hinzuweisen; bei einer Gehaltsumwandlung über Betriebsrenten ist dies ausdrücklich erforderlich.

Siehe hierzu auch:

nachgelagerte Besteuerung
Sozialversicherung - Beitragspflicht bei Versorgungsleistungen


Falls Altersrenten durch eine Versicherung rückgedeckt sein sollen, sollten unbedingt eine Rentenversicherung als Rückdeckung gewählt werden. Die häufige Übung, Rentenzusagen durch Kapitalversicherungen abzudecken, die dem steuerlichen Wert der Pensionsrückstellungen zum Rentenbeginn entsprechen, führt häufig zu unzureichenden Werten, aus denen später keine Rentenanschlussversicherung in Höhe der zugesagten Rente bezahlt werden kann, so dass ein Teil des Langlebigkeitsrisikos beim Arbeitgeber verbleibt, oder eine Zusatzaufwand zum Rentenbeginn (beispielsweise zur Aufstockung auf eine voll kongruente Rentenrückdeckung) erforderlich ist.



Zurück zur Lexikon Startseite

ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal