Zusatzkosten
Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand
verursacht wird, kann der Versicherer die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden
Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in Rechnung stellen.
Dies gilt bei
- Erteilung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein
- schriftlicher Fristsetzung bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen
- Verzug mit Beiträgen
- Rückläufern im Lastschriftverfahren
- Durchführung von Vertragsänderungen
- Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen
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