Vorvertragliche Anzeigepflicht - Lexikon Berufsunfähigkeitsversicherung
 
0551 900 378 50
Mo - Do  9 - 19 Uhr  |  Fr  9 - 17 Uhr
Sie sind hier:  Versicherung-Vergleiche.de > Berufsunfähigkeitsversicherung > Lexikon > Vorvertragliche Anzeigepflicht
Erstinformation - ACIO ist Ihr eigenständiger Partner

Vorvertragliche Anzeigepflicht

(1) Der Versicherer übernimmt den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass Sie alle in Verbindung mit dem Versicherungsantrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt insbesondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden.

(2) Soll eine andere Person versichert werden, ist auch diese - neben Ihnen - für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Fragen verantwortlich.

(3) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person (vgl. Absatz 2) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, kann der Versicherer binnen ... Jahren seit Vertragsabschluss vom Vertrag zurücktreten. Den Rücktritt kann der Versicherer aber nur innerhalb eines Monats erklären, nachdem er von der Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erhalten hat; die Kenntnis eines Vermittlers steht hinsichtlich des Fristbeginns der Kenntnis des Versicherers nicht gleich. Wenn dem Versicherer nachgewiesen wird, dass die falschen oder unvollständigen Angaben nicht schuldhaft gemacht worden sind, wird der Rücktritt des Versicherers gegenstandslos.

Hat der Versicherer den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt, bleibt seine Leistungspflicht bestehen, wenn ihm nachgewiesen wird, dass die nicht oder nicht richtig angegebenen Umstände keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang seiner Leistung haben.

(4) Der Versicherer kann den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf seine Annahmeentscheidung Einfluss genommen worden ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, kann er Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten bei einer die Leistungspflicht des Versicherers erweiternden Änderung oder Wiederherstellung der Versicherung entsprechend. Die ... -jahresfrist beginnt mit der Änderung oder Wiederherstellung der Versicherung bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu zu laufen.

(6) Auf den Rücktritt oder die Anfechtung des Versicherungsvertrages kann sich der Versicherer auch dritten Berechtigten gegenüber berufen.

(7) Wenn die Versicherung durch Rücktritt oder Anfechtung aufgehoben wird, haben Sie weder Anspruch auf einen Rückkaufswert noch auf eine Rückzahlung der Beiträge.



Zurück zur Lexikon Startseite


ACIO Service
Ihre Ansprechpartner
Fragen oder Probleme?
Ihre ACIO-Experten unter
Telefon  0551 900 378 50
Kontakt
Newsportal
 
BU vs. Kfz-Kasko – Video
BU vs. Kfz-Kasko – der Film – Berufsunfähigkeit kann jeden treffen