Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) - Überblick Vorsorgeformen

Für Selbstständige ist gesetzlich keine Riesterförderung möglich (Ausnahme: indirekte Förderung durch zulagenberechtigten Ehegatten). Für sie kommt als staatlich geförderte Vorsorgeform nur die Basis-Rente in Frage.

Allerdings sollte beachtet werden: Existieren bereits Lebens- und private Rentenversicherungen , die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, kann der steuerliche Vorteil im Rahmen der Günstigerprüfung (läuft bis 2019) bei der Altregelung höher ausfallen als bei der Neuregelung. Dann wird vom Finanzamt nur die alte Förderung berücksichtigt, für neue Verträge kann die neue Förderung nach Alterseinkünftegesetz nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Von der Basis-Rente profitieren also vor allem Selbstständige, die bislang keine Vorsorge geleistet haben und nun einen Neuvertrag abschließen können.

Vorsorge-Form Basis-Rente (Rürup-Rente) Private Rente Kapitallebens-
versicherung
Analyse anfordern  Rürup-Rente  Private Rente  KLV
Vorteile Steuervorteile Rente zu 82 % steuerfrei (bei Rentenbeginn mit 65) Kapitalaufbau mit Todesfallschutz
Leistung garantierte lebenslange Rente garantierte lebenslange Rente garantierte Kapitalauszahlung
Kapitalaus-
zahlung
nicht möglich 100 % möglich 100 %
Todesfall-
schutz
nein möglich ja, garantierte Versicherungs-
summe inkl. Überschüsse
Hinterbliebenen-
rente
gegen Mehrbeitrag möglich gegen Mehrbeitrag möglich nein, jedoch Kapitalauszahlung im Todesfall
Vererbbarkeit nicht möglich möglich möglich
Vorsorge für die Familie bedingt geeignet bedingt geeignet geeignet
Rückkauf nicht möglich möglich möglich
Verwertbarkeit bei Hartz IV nein ja, Erweiterung der Freibeträge möglich ja, Erweiterung der Freibeträge möglich

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