Für Selbstständige ist gesetzlich keine Riesterförderung möglich (Ausnahme: indirekte Förderung durch zulagenberechtigten Ehegatten). Für sie kommt als staatlich geförderte Vorsorgeform nur die Basis-Rente in Frage.
Allerdings sollte beachtet werden: Existieren bereits Lebens- und private Rentenversicherungen , die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, kann der steuerliche Vorteil im Rahmen der Günstigerprüfung (läuft bis 2019) bei der Altregelung höher ausfallen als bei der Neuregelung. Dann wird vom Finanzamt nur die alte Förderung berücksichtigt, für neue Verträge kann die neue Förderung nach Alterseinkünftegesetz nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Von der Basis-Rente profitieren also vor allem Selbstständige, die bislang keine Vorsorge geleistet haben und nun einen Neuvertrag abschließen können.
| Vorsorge-Form | Basis-Rente (Rürup-Rente) | Private Rente | Kapitallebens- versicherung |
| Analyse anfordern | |||
| Vorteile | Steuervorteile | Rente zu 82 % steuerfrei (bei Rentenbeginn mit 65) | Kapitalaufbau mit Todesfallschutz |
| Leistung | garantierte lebenslange Rente | garantierte lebenslange Rente | garantierte Kapitalauszahlung |
| Kapitalaus- zahlung |
nicht möglich | 100 % möglich | 100 % |
| Todesfall- schutz |
nein | möglich | ja, garantierte Versicherungs- summe inkl. Überschüsse |
| Hinterbliebenen- rente |
gegen Mehrbeitrag möglich | gegen Mehrbeitrag möglich | nein, jedoch Kapitalauszahlung im Todesfall |
| Vererbbarkeit | nicht möglich | möglich | möglich |
| Vorsorge für die Familie | bedingt geeignet | bedingt geeignet | geeignet |
| Rückkauf | nicht möglich | möglich | möglich |
| Verwertbarkeit bei Hartz IV | nein | ja, Erweiterung der Freibeträge möglich | ja, Erweiterung der Freibeträge möglich |
