Kapitalanlageprodukte - Neuregelungen

Die Neuregelung der Altersvorsorge hat auch zu Änderungen bei der Besteuerung der Kapitalanlageprodukte geführt.

Kapitallebens- und Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht

Für alle Neuverträge ab dem 01.01.2005 gilt:

  • Der Sonderausgabenabzug für die Beiträge entfällt.
  • Kapitalauszahlungen sind voll steuerpflichtig.
  • Bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren und einer Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr unterliegen die Kapitalerträge nur zur Hälte der Besteuerung.
fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen

Für alle Neuverträge ab dem 01.01.2005 gilt:

  • Kapitalauszahlungen sind voll steuerpflichtig.
  • Bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren und einer Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr unterliegen die Kapitalerträge nur zur Hälte der Besteuerung.
  • Renten sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
  • Der steuerpflichtige Ertragsanteil ist gesunken.
Risikolebensversicherungen
  • Beiträge bleiben steuerlich absetzbar - bis zum Höchstbetrag für "sonstige Vorsorgeaufwendungen"
  • Todesfallleistungen bleiben steuerfrei
Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Beiträge sind als "sonstige Vorsorgeaufwendungen" im Rahmen des Höchstbetrages absetzbar.
  • Renten sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern
  • Der steuerpflichtige Ertragsanteil ist gesunken

Kooperationspartner

  • Wir sind im ganzen Bundesgebiet tätig.
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