Kapitalanlageprodukte - Neuregelungen
Die Neuregelung der Altersvorsorge hat auch zu Änderungen bei der Besteuerung der Kapitalanlageprodukte geführt.
Kapitallebens- und Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht
Für alle Neuverträge ab dem 01.01.2005 gilt:
- Der Sonderausgabenabzug für die Beiträge entfällt.
- Kapitalauszahlungen sind voll steuerpflichtig.
- Bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren und einer Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr unterliegen die Kapitalerträge nur zur Hälte der Besteuerung.
fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen
Für alle Neuverträge ab dem 01.01.2005 gilt:
- Kapitalauszahlungen sind voll steuerpflichtig.
- Bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren und einer Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr unterliegen die Kapitalerträge nur zur Hälte der Besteuerung.
- Renten sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern.
- Der steuerpflichtige Ertragsanteil ist gesunken.
Risikolebensversicherungen
- Beiträge bleiben steuerlich absetzbar - bis zum Höchstbetrag für "sonstige Vorsorgeaufwendungen"
- Todesfallleistungen bleiben steuerfrei
Berufsunfähigkeitsversicherung
- Beiträge sind als "sonstige Vorsorgeaufwendungen" im Rahmen des Höchstbetrages absetzbar.
- Renten sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern
- Der steuerpflichtige Ertragsanteil ist gesunken