Ab dem 01.01.2005 gibt es eine neue Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Die Basis-Rente (Rürup-Rente) kann von allen Steuerpflichtigen, auch von nicht rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen und Pflichtversicherten in berufsständigen Versorgungswerken, in Anspruch genommen werden.
Ebenso wie die gesetzliche Rente kann die Basis-Rente (Rürup-Rente) während der Laufzeit nicht gekündigt werden. Im Gegensatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung ist jedoch selbstverständlich eine Beitragsfreistellung möglich. Eine Kapitalabfindung ist dagegen nicht möglich, sondern nur Rentenleistungen.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente enthält der Rentenbeitrag keine Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Reha-Leistungen, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente. Eine Hinterbliebenenversorgung (nur für Ehepartner und Kindergeld berechtigte Kinder) kann nur über einen Zusatzvertrag erfolgen (dieser mindert allerdings die Altersrente).
