Mit dem Alterseinkünftegesetz beginnt der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Rentenleistungen. In dem Maße, in dem eine steuerliche Entlastung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt, steigt auf der anderen Seite der Anteil der zu versteuernden Rentenleistungen:
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Für alle Rentner (auch Mitglieder berufsständischer Versorgungssysteme) erhöht sich 2005 der steuerpflichtige Anteil ihrer Rente auf 50 %. Die Steuer wird von der gesetzlichen Bruttorente (ohne Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung) erhoben.
Auswirkungen
Von den Veränderungen werden 2005 die meisten Rentner nicht betroffen sein. Ihre Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung liegen zumeist unter dem steuerfreien Existenzminimum von 7664 € im Jahr (bei Ehepaaren 15.328 €).
Wer allerdings über Nebeneinkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünften, selbstständiger Nebentätigkeit, zusätzlichen Renteneinkünften aus eignen Sparleistungen, Betriebsrenten oder Erbschaften verfügt, muss mit einer Besteuerung rechnen. Zumal auch der Altersentlastungsbetrag, der einem Rentner zurzeit ab dem 65. Lebensjahr für andere Einkünfte wie z.B. Mieteinnahmen oder Zinsen zusteht, ab 2005 schrittweise abgebaut wird.
Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung - auch bereits laufende Renten - werden ab 1. Januar 2005 wie Altersrenten behandelt. Dies führt zu einer Erhöhung des zu versteuernden Betrages bei Rentnern, die eine entsprechende Rente beziehen.
Rechenbeispiel:
Die jährliche Bruttorente im Beispiel liegt in allen Fällen bei 19.800 €.
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*Werbungskostenpauschale von 2 x 102 € wurde bereits abgezogen.
Für jeden nach 2005 hinzukommenden Rentenjahrgang:
Alle Versicherten, die ab 2040 in Rente gehen, müssen die gesamte gesetzliche Bruttorente versteuern.
Auswirkungen
Durch Besteuerung, Heraufsetzen des Renteneintrittsalters (geplant) und Verringerung der Rentenleistungen (Auswirkungen des neuen Nachhaltigkeitsfaktor), sinken die tatsächlich verfügbaren Netto-Renten weiter.
Besonders betroffen werden die Rentenjahrgänge zwischen 2025 und 2050 sein. Die Höhe ihrer Rente sinkt mit der Bezugsdauer. Nach 25 Jahren wird sie um 15 % geringer ausfallen, als zu Beginn der Rentenleistungen.
Wichtig: Die Netto-Renten werden zukünftig geringer ausfallen!
Deshalb wurde mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) die private Basis-Rente (Rürup-Rente) mit der Möglichkeit zum Sonderausgabenabzug eingeführt. Wer ein Absinken des Lebensstandards im Alter vermeiden will, sollte alle steuerlichen Entlastungen bei den Altersvorsorgeaufwendungen in eine ergänzende betriebliche oder private Altersvorsorge investieren.
Hartz-IV
Basis-Rentenverträge (Rürup-Rente) können in unbegrenzter Höhe bespart werden, ohne dass in der Ansparphase eine Anrechnung auf Sozial- und Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld erfolgt.
