Basisversorgung - Gesamtvorsorgeaufwendungen

Für die Berechnung der Gesamtvorsorgeaufwendungen werden die Beiträge der Altersvorsorgeaufwendungen und der "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" addiert.

Beispiele zur Berechnung der Gesamtvorsorgeaufwendungen

Das jährliche Bruttogehalt von Arbeitnehmer und Beamten beträgt 40.000 €. Das Einkommen der Selbstständigen 60.000 €.

Jahr 2005 Arbeit-
nehmer
Beamter Selbst-ständiger** Selbst-ständiger nieder-
gelassener
Arzt
Familienstand ledig ledig verheiratet verheiratet ledig
Ehefrau berufstätig     nein nein  
Gesamtbeitrag in die GRV 7.800 €        
Gesamtbeitrag in berufsständisches Versorgungswerk         10.000 €
Beiträge in private Rentenversicherung (Vertrag seit 1990)     10.000 €    
Beiträge für Basisrente (Rürup)     3.000 € 15.000 € 8.000 €
Gesamtbetrag
1. Schicht
7.800 € 0 € 3.000 € 15.000 € 18.000 €
davon 60 % (Altersvorsorge-
aufwendungen)
4.680 €   1.800 € 9.000 € 10.800 €
abzüglich steuerfreier Arbeitgeber-Anteil 3.900 €        
Altersvororge-
aufwendungen
780 €   1.800 € 9.000 € 10.800 €
sonstige Vorsorge-
aufwendungen
1.500 € 1.500 € 4.800 € 4.800 € 2.400 €
Gesamtvorsorge-
aufwendungen
2.280 € 1.500 € 6.600 € 13.800 € 13.200 €

Die Selbstständigen können 2.400 € für Vorsorgeaufwendungen geltend machen, da sie die Beiträge in ihre Krankenversicherung allein aufbringen müssen. Bei verheirateten Selbstständigen, deren Ehefrau nicht berufstätig ist, erhöht sich der Betrag nochmal um 2.400 € auf 4.800 €.

** Dieser Selbstständige hat bereits seit 1990 in eine private Rentenversicherung eingezahlt. Nach der alten Regelung konnte er die Rentenversicherungsbeiträge und Beiträge zu anderen Versicherungen bis zu einem Vorsorgehöchstbetrag von 10.138 € absetzen.

Nach dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) fallen die Beiträge zu seiner privaten Rentenversicherung nicht mehr unter die abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen. Als solche kann er 2005 nur noch 1.800 Euro (= 60 % von 3.000 €), die Beiträge aus seinem neuen Rürup-Rentenvertrag, absetzen. Seine Gesamtvorsorgeaufwendungen betragen 2005 nur noch 6.600 € statt bisher 10.138 €.

Für solche Fälle gibt es bis 2019 eine Übergangsregelung, die:

Günstigerprüfung

Das Finanzamt prüft bei jeder Einkommenssteuerveranlagung, ob für den jeweiligen Steuerzahler die neue oder alte Regelung günstiger ist. Berücksichtigt wird dann der günstigere Betrag. Ab 2010 verringert sich der Betrag bis 2019 um 300 Euro jährlich.